Honorar und Abrechnung
Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den entsprechenden Konditionen. Diese können zwischen den privaten Versicherungen sehr unterschiedlich sein und hängen vom abgeschlossenen Tarif ab. Ich weise darauf hin, dass ich als Berechnungsgrundlage die am 01.07.2024 in Kraft getretenen Abrechnungsempfehlung für Privatversicherte und Beihilfeberechtige der GOÄ verwende. Darüber werden Sie im Rahmen der Erstvorstellung umgehend aufgeklärt.
Ein Auflistung häufiger Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie erhalten Sie ebenfalls im Erstgespräch.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) im Abschnitt Vergütung:
Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten
Eine Behandlung gesetzlich krankenversicherter Personen ist in meiner Praxis leider nicht ohne einige Hürden möglich.
Wenn Sie nachweisen können, dass eine Therapie dringend notwendig ist, Sie selbst vielfältige Bemühungen unternommen haben, um einen Therapieplatz für Ihr Kind zu finden und Ihre Krankenkasse auch nicht in der Lage ist, Ihnen eine Behandlung bei eine:r niedergelassenen Therapeut:in zu beschaffen, kann unter Umständen ein Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung Erfolg haben. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten der Therapie, die ich Ihnen zunächst privat in Rechnung stelle.
Weitere Informationen finden Sie in dem verlinkten Flyer der DPtV:
Selbstzahler:innen
Möchten Sie die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes selbst übernehmen, so findet ebenfalls wie bei Privatversicherten bzw. Beihilfeberechtigten die Vergütung im Rahmen der GOÄ Anwendung (siehe oben).